Jemand ist von uns gegangen, es fällt schwer einen klaren Gedanken zu fassen. Diese kurze Auflistung soll Ihnen in dieser schweren Stunde helfen, die nächsten Schritte vorzubereiten.
In diesem Fall wird die amtliche Totenbeschau im Krankenhaus durchgeführt, ein Beisetzungstermin kann erst nach Freigabe des Verstorbenen festgesetzt werden. Diese wird von uns eingeholt.
Die Bekleidung übergeben Sie uns, wir führen eine pietätvolle Ankleidung bei der Abholung durch.
In diesem Fall muss der zuständige Totenbeschauarzt amtlich den Tod feststellen. Sie können ihn selbst oder durch uns verständigen lassen, eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des Verstorbenen, sind zur Information des Arztes vorzubereiten.
Nachdem der Tod amtlich festgestellt wurde, steht es Ihnen frei, den Verstorbenen selbst oder mit unserer Hilfe anzukleiden. Die Abholung erfolgt nach Absprache, da manchmal noch Angehörige oder gute Freunde kommen, um sich zu verabschieden.
Wenn Sie wollen, dass Ihr Verstorbener nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, können Sie diesen in unserem Schauraum auswählen.
In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Dennoch können wir schon vorher ein Gespräch führen.
Hier ist es notwendig, dass das Krankenhaus, in dem der Tod eingetreten ist, von dieser Verfügung Bescheid weiß. Alles andere (Überführung ins Institut, vorhergehende Trauerfeier,…) organisieren wir.
Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause und beraten sie dort in Ihrer gewohnten Umgebung.
Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind und für die wir unsere Hilfe anbieten können.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar, die Verlassenschaft aufzunehmen.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Bei diesem Ansuchen sind wir oder Ihre Gemeinde (oder auch eine Gewerkschaftsorganisation) Ihnen gerne behilflich.
Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abbestellungen von Abonnements, Ummeldung der Wohnung, Strom,…
Nachdem Sie einen Grabstein frühestens nach einem Dreivierteljahr wieder aufstellen können, ist es notwendig, das Grab provisorisch zu richten. Im Normalfall übernehmen die Angehörigen die Grabpflege. Ist Ihnen das nicht möglich, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir erledigen das für Sie.