Die Trauerfeier (z.B. in der Kirche) findet je nach Gemeinde entweder vor oder nach der Beerdigung statt. Während der Erdbestattung, kann z.B. der Pfarrer Worte zum Abschied sprechen. Üblicherweise nimmt die Trauergemeinde dann nochmals Abschied, z.B. in dem man Blumen oder Erde auf den Sarg streut. Abschließend wird das Grab vom Totengräber geschlossen. Dabei sind die Angehörigen nicht mehr anwesend.
Man kauft kein Grab, sondern erwirbt ein Nutzungsrecht, welches mittels Grabkarte bestätigt wird. Halten Sie diese bitte bereit. Sollten Sie nicht Nutzungsberechtigter des Grabes sein, so muss der Berechtigte der Beisetzung mittels schriftlicher Vollmacht zustimmen.
Wir unterstützen Sie beim Erwerb des Nutzungsrechtes und begleiten Sie auch bei der Auswahl der Grabstätte (z.B. Urnenkammer, Einzelgrab, Familiengrab, Gruft oder Mausoleum) nach der jeweiligen geltenden Friedhofsordnung.
Der Sarg mit dem Verstorbenen wird zum Krematorium gebracht. Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert, die Aschereste in eine Aschenkapsel sprich Urne gegeben.
Den Wunsch nach seinem Ableben verbrannt zu werden, verfasst man am Besten noch zu Lebzeiten handschriftlich. Für Angehörige ist es meist eine Erleichterung, sofern dies möglich ist, die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen im Form eines Schriftstückes oder eines Gespräches im Vorfeld geklärt zu haben. Die Angehörigen können jedoch eine Verbrennung ebenso wie eine Erdbestattung ohne schriftliche Erklärung veranlassen.
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Trauerfeier zu gestalten. Von der Verabschiedung mit Trauergottesdienst im großen oder im kleinen Rahmen bis zu einer Beisetzung im Garten ist vieles möglich. Sofern dies natürlich im gesetzlichen Rahmen geschieht. Wir stehen ihnen gerne für Informationen zur Verfügung.